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Teilnahmebedingungen urbEXPO 2015, Bochum

  • Das Mindestalter für Bewerber beträgt 18 Jahre.
  • Folgende Unterlagen sind einzureichen: Vita, ggfls. eine Projektbeschreibung mit inhaltlichem Bezug zu den  Themen »Lost Places« und »Ästhetik des Verfalls« sowie Bilddaten (max. 1000 Px längere Seite). Zusätzlich sind die realen Bildmaße der Arbeitsproben und die Art der Präsentation (Leinwanddruck, Rahmung, Aludibond, etc.) anzugeben. Für die Bewerbung werden 7 bis 14 Arbeitsproben erwartet.
  • Künstler, die bereits an einer urbEXPO in Bochum teilgenommen haben, können sich erneut bewerben. Bei den eingereichten Arbeiten ist darauf zu achten, dass diese noch nicht im Rahmen einer urbEXPO in Bochum ausgestellt wurden.
  • Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Für die Angaben zu den eingereichten Werken und zum künstlerischen Werdegang stehen vorbereitete Formulare zum Download bereit: Formular Exponate, Formular Vita. Die ausgefüllten Formulare müssen zusammen mit den Bilddaten über das Bewerbungsformular online eingereicht werden.
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 3. Mai 2015 wählt das Kuratorium die teilnehmenden Künstler aus und informiert diese bis spätestens 10. Mai 2015. Die Entscheidung des Kuratoriums ist nicht anfechtbar.
  • Mit seiner Bewerbung sichert der Künstler – vorbehaltlich eines positiven Bescheids der Jury – seine Teilnahme an der urbEXPO 2015 Bochum zu. Künstler, die zur urbEXPO 2015 Bochum zugelassen werden, entrichten eine Teilnahmegebühr in Höhe von 65,00 €. In der Teilnahmegebühr ist bereits ein Freiexemplar des Ausstellungskatalogs zur urbEXPO 2015 Bochum je Künstler inbegriffen; weitere Exemplare des Katalog können von den teilnehmenden Künstlern zum Selbstkostenpreis erworben werden. Die Bankverbindung erhalten die ausgewählten Künstler mit ihrer Teilnahmebestätigung.
  • Ausstellungshonorare, Reise- und Transportkostenzuschuss können seitens des Veranstalters nicht gewährt werden. Auf Wunsch des ausstellenden Künstlers kann jedoch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden, mit der der Künstler bei entsprechenden Stellen und Institutionen Fördermittel auf eigene Rechnung und Initiative beantragen kann.
  • Die Werke sind während der urbEXPO seitens des Veranstalters nicht versichert; bei Veranstaltungen des Rahmenprogramms wird nach Ermessen des Veranstalters jedoch ein Sicherheitsdienst eingesetzt.
  • Mit der Bewerbung akzeptiert jeder zugelassene Künstler den Ausstellungsvertrag. Dieser ist von allen Bewerbern, die zur Ausstellung der urbEXPO 2015 zugelassen werden, bis spätestens 22. Mai 2015 (Datum des Poststempels) an die Veranstalter ausgefüllt und unterschrieben per Post zuzustellen.
  • Alle zugelassenen Künstler haben freien Eintritt zur Ausstellung der urbEXPO 2015 Bochum vom 31. Juli bis 30. August 2015.

Die Bewerbungsbedingungen gelten für alle Künstler, die sich um die Teilnahme an der Ausstellung der urbEXPO 2015 Bochum bewerben bzw. gezielt auf ihre Teilnahme angesprochen werden. Die Bewerbung ist über das Online-Formular bis zum 3. Mai 2015 möglich.